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Passwort vergessen?Museen nehmen für Bildende Künstler als Ausstellungsorte ihrer Werke eine zentrale Rolle ein. Will ein Museum die ausgestellten Werke z. B. in einem Katalog verbreiten oder auf seiner Website rechtssicher nutzen, dann ist das Urheberrecht zu beachten. Der Zusammenarbeit mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die oftmals die Bildenden Künstler vertritt und die notwendigen urheberrechtlichen Genehmigungen erteilt, kommt hierbei besondere Bedeutung zu. Die Grundlagen und Rahmenbedingungen hierfür sollen im Einzelnen dargestellt und erläutert werden.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Referent:
Robert Kirchmaier, Landesanwaltschaft Bayern
Geeignet für folgende Zertifizierungsmodule:
A6 (Ausbildungsplan bis 2021) bzw. M5 (Ausbildungsplan ab 2022)